Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Sollten sie bereits eine Einstufung in einen Pflegegrad erfahren haben, steht ihnen ein monatliches Budget für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung. Dieses Budget kann durch uns beispielsweise im Rahmen von Spaziergängen oder anderen Alltagsbeschäftigungen umgesetzt werden. Das Budget wird Ihnen von der Pflegekasse nicht ausgezahlt, verfällt aber bei Nichtnutzung.



Bei weiteren Fragen 

Rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir unter:

  03733/596913
  yvonne[at]pflegedienst-knorr.de

Ich helfe Ihnen gern weiter.


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