Beratung

   Jede Frage ist richtig und wichtig.

Wenn Sie einen Angehörigen im häuslichen Umfeld selbst pflegen und betreuen, müssen Sie in vorgeschriebenen Abständen einen Beratungsbesuch durchführen lassen.

Übersicht Beratungsintervalle

  • Pflegegrad 1 - freiwillige Beratung (also kein muss)
  • Pflegegrad 2 / 3 -aller 6 Monate 
  • Pflegegrad 4 / 5 -aller 3 Monate


Wir als Pflegedienst Knorr bieten Ihnen diesen Service kostenfrei an. Wir erstellen für sie einen Bericht und senden ihn dann an Ihre Pflegekasse.

 

Was sind die Ziele einer solchen Beratung?

 

  • die Qualität ihrer häuslichen Pflege sichern
  • Pflegeprobleme und Fragen lösen bzw. beantworten
  • Hilfe geben, um sie als Pflegeperson zu entlasten
  • Pflegefehler vermeiden, Handlungsratschläge vermitteln
  • die pflegebedürftige Person optimal versorgt wissen
  • Beratung und Vorstellung für eventuell benötigte Hilfsmittel
  • Beratung für finanzielle Hilfe seitens der Pflegekasse bei Umbau von Teilen der Wohnung
  • Beratung zu den verschiedenen Pflegeleistungen nach SGB V und XI
  • Vorstellung Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und zusätzliche Betreuungsleistungen

 

Gern stehen wir Ihnen auch außerhalb des Beratungseinsatzes für Fragen zur Verfügung.

   Wichtig

Werden Die Beratungseinsätze nicht nachgewiesen, kann Ihnen die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.

Bei weiteren Fragen 

Rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir unter:

  03733/596913
  yvonne[at]pflegedienst-knorr.de

Ich helfe Ihnen gern weiter.


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